Im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens wird die Übereinstimmung eines konkreten Vorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung und der Landesplanung überprüft. Gesetzliche Grundlage hierfür sind das Raumordnungsgesetz (ROG), die Raumordnungsverordnung (RoV) sowie die entsprechenden Landesplanungsgesetze der Bundesländer.
Das Verfahren soll für den Investor bzw. die planende Behörde, auf Basis einer breit angelegten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange (TöB) Planungssicherheit schaffen. Der von der Genehmigungsbehörde nach Prüfung der Unterlagen erstellte raumordnerische Bescheid ist Grundlage für das nachfolgende Zulassungsverfahren (z.B. Planfeststellungsverfahren).
Falls Vorhaben zu Konflikten bei den in Landesentwicklungsplänen oder Raumordnungsplänen festgeschriebenen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung führen, ist ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen. Von den Zielen der Raumordnung kann abgewichen werden, wenn dies unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
