Fortbildung


Mit dem Inkrafttreten der Fort- und Weiterbildungsordnung der AKNW am 01.01.2005 sind die Rahmenbedingungen für die Fortbildung neu geregelt worden. Die Mitarbeiter nehmen im Kalenderjahr an Fortbildungen mit mindestens 8 Unterrichtsstunden teil.


Weiterbildungsnachweise (im pdf-Format)
 
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