ökologische Baubegleitung / Umweltbaubegleitung


Von Seiten der Genehmigungsbehörden wird bei Projekten, welche innerhalb von Schutzgebieten liegen oder bei Projekten von großer Eingriffserheblichkeit, häufig eine ökologische Baubegleitung oder Umweltbaubegleitung als Auflage zur Genehmigung vorgeschrieben. Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung wird darauf geachtet, dass die im landschaftspflegerischen Begleitplan beschriebenen Schutzmaßnahmen für den Naturhaushalt bzw. die Nebenbestimmungen aus der Genehmigung bzw. dem Planfeststellungsbeschluss während der Bauausführung umgesetzt werden. Gegebenenfalls werden weitere Maßnahmen im Rahmen der Baubegleitung in Abstimmung mit dem Bauherren und allen weiteren am Bau beteiligten Personen und Firmen entwickelt. Darüber achtet die Baubegleitung darauf, dass artenschutzrechtliche Verbotstatbestände (§ 44 BNatSchG) vermieden werden.

Hoch- /Höchstspannungsfreileitungen

Kabelanlagen

Kanalbau

Baumschutz

 
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