Ein landschaftspflegerischer Fachbeitrag ist dann zu erstellen, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft durch Darstellungen in einem Flächennutzungsplan (FNP) oder Bebauungsplan (B-Plan) ermöglicht werden. Eingriffe sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder die Veränderung des Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Der Fachbeitrag ist Bestandteil des oder Anlage zum Bebauungsplan.
Als Eingriffe gelten:
- die oberirdische Gewinnung von Bodenschätzen
- Aufschüttungen ab 2 m Höhe oder Abgrabungen ab 2 m Tiefe auf einer Grundfläche von mehr als 400 m²
- die Errichtung oder wesentliche Änderung von Schienenwegen, von Straßen und von baulichen Anlagen
- der Ausbau von Gewässern
- die Beseitigung von Hecken, Alleen, Baumreihen und Streuobstwiesen sowie von Tümpeln und Weihern
mit einer Fläche von mehr als 100 m²
