landschaftspflegerische Begleitpläne


Ein landschaftspflegerischer Begleitplan ist dann zu erstellen, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen werden sollen. Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) § 14 sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder die Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Der landschaftspflegerische Begleitplan ist vom Vorhabenträger vorzulegen.

bergbauliche Anlagen,
Entsorgungsanlagen


Bergehalden

Deponien

Abgrabungen


Straßen- und Wege-
bau, Bahnstrecken


Autobahnen

Landesstraßen

Kreisstraßen

Gemeindestraßen

Radwege

Brücken

Bahnstrecken


Gewässer, Entwäs-
serungsanlagen


Kanalbau

Kläranlagen

Regenrückhaltebecken

Retentionsbodenfilter

Gewässer


Industrieanlagen, Maste,
Leitungen, sonstiges


Hochspannungsfreileitungen

Kabelanlagen

mastartige Anlagen

Rohrleitungen

Großveranstaltungen

Industrieanlagen

Verkehrslandeplätze

Gebäude





















 
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