landschaftspflegerische Begleitpläne
Ein landschaftspflegerischer Begleitplan ist dann zu erstellen, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft vorgenommen werden sollen. Eingriffe im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) § 14 sind Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder die Veränderung des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Der landschaftspflegerische Begleitplan ist vom Vorhabenträger vorzulegen.
bergbauliche Anlagen,
Entsorgungsanlagen
Straßen- und Wege-
bau, Bahnstrecken
Gewässer, Entwäs-
serungsanlagen
Industrieanlagen, Maste,
Leitungen, sonstiges
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L A N D S C H A F T ! |
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