Artenschutzprüfungen


Mit der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wurden bereits 1979 bzw. 1992 strenge Bestimmungen zum Artenschutz eingeführt. Diese beziehen sich zum einen auf den Schutz des Lebensraumes und zum anderen auf den Schutz der jeweiligen Populationen.

Das Artenschutzregime bei Planungs- und Zulassungsverfahren ist gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG auf die besonders und streng geschützten Arten und die europäischen Vogelarten beschränkt. Besonders und streng geschützt sind die Arten gem. Anhang IV der FFH-RL sowie Arten, die im Anhang A oder B der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EU-Artenschutzverordnung) oder in Anlage 1, Spalte 3 der Bundesartenschutzverordnung aufgeführt sind.


Hoch- /Höchstspannungsfreileitungen

Bebauungspläne

Kanalbau

Bahnstrecken

 
  L A N D S C H A F T ! - Bachstraße 22 - 52066 Aachen - Tel: 0241-500067 - Fax: 0241-509995 - mail@landschaft-ac.de